Bestattung

    Bestattung

    Beschreibung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

    In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Lobenstein - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07356 Bad Lobenstein

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036651 77119

    Fax: 036651 656148

    E-Mail: standesamt@bad-lobenstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig

    Adresse

    Hausanschrift

    Rennsteig 2

    07366 Rosenthal am Rennsteig

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 08:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036642 296028

    Telefon Festnetz: 036642 29600

    E-Mail: info@rosenthal-am-rennsteig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    (Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erdbestattung, Sterben, Urne, Grabvergabe, Tod, Beerdigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de