Bestattung

    Bestattung

    Beschreibung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

    In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10

    07768 Kahla

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036424 77341

    Fax: 036424 77104

    Telefon Festnetz: 036424 77340

    E-Mail: standesamt@kahla.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 23

    07768 Kahla

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036424 59-136

    Telefon Festnetz: 036424 59-135

    Telefon Festnetz: 036424 59-137

    Fax: 036424 59-150

    E-Mail: ordnungsamt@vg-suedliches-saaletal.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    (Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)

    Hinweise für Laasdorf: Grabstätte

    Die Gemeinde Laasdorf ist Träger des Friedhofes. Hier gelten die Bestimmungen der Friedhofsatzung der Gemeinde Laasdorf.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tod, Grabvergabe, Sterben, Urne, Beerdigung, Erdbestattung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de