Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Unterwellenborn - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
dienstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03671 6731-49
Telefon Festnetz: 03671 6731-19
Internet
Weitere Informationen
Gemeindeverwaltung Unterwellenborn - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
dienstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03671 6731-49
Telefon Festnetz: 03671 6731-31
Internet
Weitere Informationen
Gemeindeverwaltung Unterwellenborn - Sachgebiet Ruhender Verkehr / Friedhof
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
dienstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03671 6731-49
Telefon Festnetz: 03671 6731-30
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Grabvergabe, Urne, Sterben, Beerdigung, Tod, Erdbestattung