Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus auf dem Markt
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Bahnhof Themar
Zentrale Haltestelle Themar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:0 - 16:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr  
Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus auf dem Markt
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Bahnhof Themar
Zentrale Haltestelle Themar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 036873 68820
E-Mail: standesamt@vg-feldstein.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein ist Verwaltungsbehörde für die Gemeinden Ahlstädt, Beinerstadt, Bischofrod, Dingsleben, Ehrenberg, Eichenberg, Grimmelshausen, Grub, Henfstädt, Kloster Veßra, Marisfeld, Oberstadt, Reurieth, Schmeheim, St. Bernhardt und der Stadt Themar
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen