Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036201 666-26
E-Mail: bauamt@vg-gera-aue.de
Formulare
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Walschleben
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Andisleben
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Ringleben
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Gebesee
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Ringleben
Friedhofssatzung der Stadt Gebesee
Friedhofssatzung der Gemeinde Ringleben
Friedhofssatzung der Gemeinde Walschleben
Friedhofssatzung der Gemeinde Andisleben
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzun zur Friedhofssatzung der Gemeinde Andisleben
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Grabvergabe, Urne, Sterben, Beerdigung, Tod, Erdbestattung