Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Gemeinde Nesse-Apfelstädt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Innenhof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Öffentlicher Personennahverkehr
Linien:- Bus: Regionalbus Arnstadt Linie 351
- Regionalbahn: Deutsche Bahn RB + RE
- Bus: Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha Linien 870, 880, 881, 891 und 895
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Andere Termine nach Vereinbarung
Kontaktperson
Frau Franziska Trott (Standesbeamtin)
Telefon Festnetz: 036202 840-42
E-Mail: sta@nesse-apfelstaedt.de
Herr Andreas Guhr (Amtsleiter)
Telefon Festnetz: 036202 840-40
E-Mail: ov@nesse-apfelstaedt.de
Herr Christian Jacob (Bürgermeister)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Tod, Grabvergabe, Sterben, Beerdigung, Urne, Erdbestattung