Bestattung

    Bestattung

    Beschreibung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

    In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald - Friedhofverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Neubauer-Park 1

    99891 Bad Tabarz/Thür. Wald

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr  Mittwoch geschlossen  Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen   Hinweis: Telefonisch sind die Mitarbeiter des Rathauses auch zu den Schließzeiten erreichbar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36259 564-23

    E-Mail: gwt.kozelka@bad-tabarz.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.05.2023

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Stadtverwaltung Friedrichroda - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 9

    99894 Friedrichroda

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-105

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-103

    E-Mail: standesamt@friedrichroda.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte

    Bankverbindung

    Stadt Friedrichroda

    Empfänger: Stadt Friedrichroda

    IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2009

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Rechtsgrundlage(n)

    (Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grabvergabe, Sterben, Erdbestattung, Tod, Beerdigung, Urne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024