Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Geisa
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Marktplatz 27
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses
Stadtverwaltung Geisa - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Athanasius-Kircher-Straße
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Zur Beurkundung von Sterbefällen zusätzlich geöffnet: Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Für Anmeldungen zur Eheschließungen wird Terminvereinbarung empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Kontakt
Fax: 036967 69-119
Telefon Festnetz: 036967 69-131
E-Mail: moeller_s@geisa.de
E-Mail: standesamt@geisa.de
Internet
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses.
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Grabvergabe, Urne, Sterben, Beerdigung, Tod, Erdbestattung