Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Salzungen - FD Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kontakt
Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
Anzahl: 14
Gebühren: nein
Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
Bus: 195
Bus: 140
Bus: 43
Bus: 42
Bus: 196
Bus: 192
Bus: 190
Bus: 41
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Klingel
Öffnungszeiten
Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 36961 361-22
Telefon Festnetz: +49 36961 361-34
Fax: +49 36961 361-20
E-Mail: hein@bad-liebenstein.de
E-Mail: thiel@bad-liebenstein.de
Formulare
Aktuelle Lesefassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Liebenstein (Stand: 20. November 2015)
Aktuelle Lesefassung der Friedhofssatzung der Stadt Bad Liebenstein (Stand: 12. Juni 2020)
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen