Bestattung

    Bestattung

    Beschreibung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

    In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Salzungen - FD Standesamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1145

    36433 Bad Salzungen

    Hausanschrift

    Ratsstraße 2

    36433 Bad Salzungen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Ratsstraße 2

    36433 Bad Salzungen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03695 671-8530

    Telefon Festnetz: 03695 671-531

    E-Mail: standesamt@badsalzungen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 22

    36448 Bad Liebenstein

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
      Anzahl: 14  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
      Linien:
      • Bus: 190
      • Bus: 192
      • Bus: 196
      • Bus: 140
      • Bus: 43
      • Bus: 195
      • Bus: 41
      • Bus: 42

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Klingel

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 36961 361-20

    Telefon Festnetz: +49 36961 361-34

    Telefon Festnetz: +49 36961 361-22

    E-Mail: thiel@bad-liebenstein.de

    E-Mail: hein@bad-liebenstein.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Aktuelle Lesefassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Liebenstein (Stand: 20. November 2015)
    Aktuelle Lesefassung der Friedhofssatzung der Stadt Bad Liebenstein (Stand: 12. Juni 2020)

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    (Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tod, Grabvergabe, Sterben, Beerdigung, Urne, Erdbestattung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de