Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Gerstungen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Gerstungen
Linie:- Regionalbahn: Bahnhof Gerstungen
- Haltestelle: Bahnhof Gerstungen
Linie:- Bus: Bahnhof Gerstungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Einheitsgemeinde Gerstungen - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen o. nach Vereinbarung Dienstag 09.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen o. nach Vereinbarung Donnerstag 09.00 - 12.00 u. 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Einheitsgemeinde Gerstungen - Friedhofs- u. Grünflächenverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr (im Bürgerbüro Gerstungen, Markt 13) Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr (in der Bürgerservicestelle Marksuhl, Bahnhofstraße 1)
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Grabvergabe, Urne, Sterben, Beerdigung, Tod, Erdbestattung