Bestattung

    Bestattung

    Beschreibung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

    In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Gerstungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 53

    99834 Gerstungen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Gerstungen
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnhof Gerstungen
    • Haltestelle: Bahnhof Gerstungen
      Linie:
      • Bus: Bahnhof Gerstungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036922 245-500

    Telefon Festnetz: 036922 245-0

    E-Mail: info@gerstungen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Gerstungen - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 53

    99834 Wolfsburg-Unkeroda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen o. nach Vereinbarung Dienstag 09.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen o. nach Vereinbarung Donnerstag 09.00 - 12.00 u. 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036922 245-500

    Telefon Festnetz: 036922 245-241

    E-Mail: stand@gerstungen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Gerstungen - Friedhofs- u. Grünflächenverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 53

    99834 Wolfsburg-Unkeroda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    99834 Wolfsburg-Unkeroda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr (im Bürgerbüro Gerstungen, Markt 13) Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr (in der Bürgerservicestelle Marksuhl, Bahnhofstraße 1)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036922 245-811

    Telefon Festnetz: 036922 245-812

    E-Mail: friedhof@gerstungen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    (Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grabvergabe, Urne, Sterben, Beerdigung, Tod, Erdbestattung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de