Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036077 9390-14
Bankverbindung
Gemiende Am Ohmberg
Empfänger: Gemiende Am Ohmberg
IBAN: DE34 1203 0000 1020 1361 05
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Stichwörter
Friedhofswesen
Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen