Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kulturhaus
Linie:- Bus: A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Philipp Heinrichs (Bauamtsleiter)
Fax: 03606 677-900
Telefon Festnetz: 03606 677-601
Frau Heike Meyer (Planung Grünflächen/Spielplätze)
Internet
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: am alten Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linie:- Bus: A, B
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwochs: Termine nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr, nachmittags Termin nach Vereinbarung Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Dugan
Herr Tobias Hübsch
Frau Anita König
Frau Cornelia Müller (Leiterin)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Grabvergabe, Urne, Sterben, Beerdigung, Tod, Erdbestattung