Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Hinweise für Erfurt: Bestattungsinstitut Stadt Erfurt
Hinweise für Erfurt: Organisation von Beisetzungen
Hinweise für Erfurt: Totenscheinarchiv/Bestattungswesen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bestattungsinstitut Stadt Erfurt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 16:00 Dienstag 07:00 - 16:00 Mittwoch 07:00 - 16:00 Donnerstag 07:00 - 16:00 Freitag 07:00 - 16:00
Kontakt
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Leistungen innerhalb SGB XII (Grundsicherung, HLU, Sinnesbehindertengeld etc.)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30
Kontakt
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30
Kontakt
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Friedhofs- und Bestattungswesen
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Mittwoch Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Freitag 08:00 - 12:00
Kontakt
Formulare
Friedhof: Bestattungsauftrag
Friedhof: Antrag auf Genehmigung eines Grabmals
Friedhof: Anmeldung eines Sterbefalls
Friedhof: Anzeige einer gewerblichen Tätigkeit auf Friedhöfen
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Grabvergabe, Sterben, Erdbestattung, Tod, Beerdigung, Urne
Metainformation
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- Ursprungsportal: Bestattungskosten in Erfurt
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- Ursprungsportal: Grabstättenverwaltung in Erfurt
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