Behindertenhilfe
Wenn Sie Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten, dann müsse Sie diese beantragen.
Beschreibung
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Leistungsangebote können dabei sein:
- Leistungen der einfachen und qualifizierten Assistenz
- personenzentrierte Komplexleistung
- ambulant betreutes Wohnen
- besondere Wohnformen
- Schulbegleitung
- heilpädagogische Leistungen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
- Budget für Arbeit.
Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt.
Zuständigkeit
Ansprechpartner ist das örtlich für Sie zuständige Sozialamt.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Umgebung nutzen
Anzahl: 0
Gera Hauptbahnhof
Straßenbahn: Linie 1
Regionalbahn: Gera Hauptbahnhof
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 57334-4307
Fax: 0361 57334-4611
Formulare
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 12.10.2020