Behindertenhilfe
Wenn Sie Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten, dann müsse Sie diese beantragen.
Beschreibung
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Leistungsangebote können dabei sein:
- Leistungen der einfachen und qualifizierten Assistenz
- personenzentrierte Komplexleistung
- ambulant betreutes Wohnen
- besondere Wohnformen
- Schulbegleitung
- heilpädagogische Leistungen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
- Budget für Arbeit.
Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt.
Zuständigkeit
Ansprechpartner ist das örtlich für Sie zuständige Sozialamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau J. Höhn
Frau Y. Konrad
Frau A. Thiem
Frau C. Brembach
Herr P. Carnarius
Herr M. Herzer
Frau K. Hüter
Frau K. Köchert
Frau J. Köditz
Frau K. Markscheffel
Frau C. Pechstädt
Frau C. Reiprich
Frau I. Riemer
Frau E. Völlmer
Frau C. Weiß
Internet
Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Karl-Liebknecht-Straße
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Suhl
Linien:- Bus: Haltestelle Kommerstraße
- Regionalbahn: Suhl - Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 100 143
98490 Suhl
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 12.10.2020
Stichwörter
Teilhabe, Menschen mit Behinderungen, Inklusion, Sozialhilfe, Werkstätten für behinderte Menschen, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen