Behindertenhilfe
Wenn Sie Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten, dann müsse Sie diese beantragen.
Beschreibung
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Leistungsangebote können dabei sein:
- Leistungen der einfachen und qualifizierten Assistenz
- personenzentrierte Komplexleistung
- ambulant betreutes Wohnen
- besondere Wohnformen
- Schulbegleitung
- heilpädagogische Leistungen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
- Budget für Arbeit.
Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt.
Hinweise für Hildburghausen: Eingliederungshilfe für Behinderte
Wer körperlich, geistig oder seelisch auf Dauer wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger – wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitsamt – gewährt wird. Das Einkommen ist im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen und das Vermögen bis zu einem geschützten Betrag einzusetzen.
Aufgabe der Eingliederungshilfe für Behinderte ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Weiteres Ziel ist, den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern mit dem Ziel, den Behinderten zu befähigen, ein weitgehend selbständiges Leben zu führen.
Dazu gehört vor allem, daß er einen angemessenen Beruf ausüben und möglichst unabhängig von Pflege leben kann.
Entsprechend der gegenwärtigen Gesetzlichkeiten werden folgende Maßnahmen der Eingliederungshilfe über den Landkreis Hildburghausen gewährt:
- Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Die Frühförderung entwicklungsverzögerter und behinderter Kinder gliedert sich in
die ambulante mobile
die integrative Frühförderung.
Diese Art der Eingliederungshilfe beinhaltet heilpädagogische, therapeutisch-medizinische und soziale Maßnahmen zur Vermeidung von Behinderungen, zur Bewältigung oder Linderung von durch Behinderung verursachten Beeinträchtigungen, zum Aufbau kompensatorischer Möglichkeiten bei vorhandener Behinderung und zum Aufbau von Entwicklungsrückständen. Die Notwendigkeit der Frühförderung wird auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens und für die entsprechende Förderungsart durch den Sozialleistungsträger beschieden.
Ambulant mobil werden die Kinder von Mitarbeitern des Frühförderteams ein- bis zweimal wöchentlich in den Therapieräumen, zu Hause oder in der jeweiligen Kindereinrichtung betreut.
Im integrativen Kindergarten werden die behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern ganztags durch Erzieherinnen und einer zusätzlichen heilpädagogischen Frachkraft betreut
Frühförderung ist für die Eltern kostenfrei.
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
- Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuches einer Hilfsschule
- Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
Hilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte ist Behinderten zu gewähren, bei denen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung arbeits- und berufsfördernde Maßnahmen mit dem Ziel der Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in Betracht kommen, die aber die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte erfüllen (Aufnahmevoraussetzungen). Die Hilfe in einer sonstigen, der Werkstatt für Behinderte vergleichbaren Beschäftigungsstätte (z. B. Tagesstätte für psychisch Kranke und seelisch Behinderte) kann gewährt werden.
Die Werkstatt für Behinderte ist eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, die dem Behinderten einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Beschäftigung bietet, auch wenn dies in nur sehr geringem Maße möglich ist.
Die Behinderten erhalten von der Werkstatt ein nach ihrer Arbeitsleistung bemessenes Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt. Sie sind kranken- und rentenversichert und haben arbeitnehmerähnliche Rechte, wie z.B. geregelte Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Recht auf Lohnfortzahlung usw.
Die Antragstellung erfolgt über den örtlichen Sozialhilfeträger bzw. bei Neufaufnahme in eine Einrichtung beim Arbeitsamt und dem jeweiligen Rententräger.
- Hilfe in Wohnheimen für behinderte Kinder, Erwachsene und in Sozialtherapeutischen Wohnheimen.
Wer körperlich, geistig oder seelisch auf Dauer wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitsamt - gewährt wird. Das Einkommen ist im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen und das Vermögen bis zu einem geschützten Betrag einzusetzen.
Aufgabe der Eingliederungshilfe für Behinderte ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Weiteres Ziel ist, den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern mit dem Ziel, den Behinderten zu befähigen, ein weitgehend selbständiges Leben zu führen.
Dazu gehört vor allem, daß er einen angemessenen Beruf ausüben und möglichst unabhängig von Pflege leben kann.
Entsprechend der gegenwärtigen Gesetzlichkeiten werden folgende Maßnahmen der Eingliederungshilfe über den Landkreis Hildburghausen gewährt:
- Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Die Frühförderung entwicklungsverzögerter und behinderter Kinder gliedert sich in
die ambulante mobile
die integrative Frühförderung.
Diese Art der Eingliederungshilfe beinhaltet heilpädagogische, therapeutisch-medizinische und soziale Maßnahmen zur Vermeidung von Behinderungen, zur Bewältigung oder Linderung von durch Behinderung verursachten Beeinträchtigungen, zum Aufbau kompensatorischer Möglichkeiten bei vorhandener Behinderung und zum Aufbau von Entwicklungsrückständen. Die Notwendigkeit der Frühförderung wird auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens und für die entsprechende Förderungsart durch den Sozialleistungsträger beschieden.
Ambulant mobil werden die Kinder von Mitarbeitern des Frühförderteams ein- bis zweimal wöchentlich in den Therapieräumen, zu Hause oder in der jeweiligen Kindereinrichtung betreut.
Im integrativen Kindergarten werden die behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern ganztags durch Erzieherinnen und einer zusätzlichen heilpädagogischen Frachkraft betreut
Frühförderung ist für die Eltern kostenfrei.
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
- Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuches einer Hilfsschule
- Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
Hilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte ist Behinderten zu gewähren, bei denen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung arbeits- und berufsfördernde Maßnahmen mit dem Ziel der Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in Betracht kommen, die aber die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte erfüllen (Aufnahmevoraussetzungen). Die Hilfe in einer sonstigen, der Werkstatt für Behinderte vergleichbaren Beschäftigungsstätte (z. B. Tagesstätte für psychisch Kranke und seelisch Behinderte) kann gewährt werden.
Die Werkstatt für Behinderte ist eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, die dem Behinderten einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Beschäftigung bietet, auch wenn dies in nur sehr geringem Maße möglich ist.
Die Behinderten erhalten von der Werkstatt ein nach ihrer Arbeitsleistung bemessenes Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt. Sie sind kranken- und rentenversichert und haben arbeitnehmerähnliche Rechte, wie z.B. geregelte Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Recht auf Lohnfortzahlung usw.
Die Antragstellung erfolgt über den örtlichen Sozialhilfeträger bzw. bei Neufaufnahme in eine Einrichtung beim Arbeitsamt und dem jeweiligen Rententräger.
- Hilfe in Wohnheimen für behinderte Kinder, Erwachsene und in Sozialtherapeutischen Wohnheimen.
Zuständigkeit
Ansprechpartner ist das örtlich für Sie zuständige Sozialamt.
Hinweise für Hildburghausen: Eingliederungshilfe für Behinderte
SG Besondere Sozialhilfe
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-345
FAX: 03685/445-501
SG Besondere Sozialhilfe
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-345
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Sozialhilfe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03685 445-360
E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de
Formulare
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Karl-Liebknecht-Straße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Suhl
Regionalbahn: Suhl - Bahnhof
Bus: Haltestelle Kommerstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 100 143
98490 Suhl
Kontakt
Formulare
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 12.10.2020