Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Behindertenhilfe

    Wenn Sie Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten, dann müsse Sie diese beantragen.

    Beschreibung

    Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. 
    Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
     
    Leistungen der Eingliederungshilfe sind:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

    Leistungsangebote können dabei sein:

    • Leistungen der einfachen und qualifizierten Assistenz
    • personenzentrierte Komplexleistung
    • ambulant betreutes Wohnen
    • besondere Wohnformen
    • Schulbegleitung
    • heilpädagogische Leistungen
    • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
    • Budget für Arbeit.

    Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt. 

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist das örtlich für Sie zuständige Sozialamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Sozialamt

    Adresse

    Postanschrift

    Friedensplatz 8

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Hausanschrift

    Aegidienstraße 24

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-5001

    E-Mail: sozialamt@kreis-eic.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
    Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

    Stichwörter

    Blindenhilfe, Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenrecht Sozialhilfe Grundsicherung Blindengeld Blindenhilfe, Wohngeld, Wohngeldamt, Wohngeldbehörde

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 2249

    99423 Weimar

    Kontakt

    Fax: 0361 57662-1981

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1979

    E-Mail: integrationsamt.weimar@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
    Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

    Weitere Informationen

    Die Parkplätze in der Tiefgarage "Atrium" stehen Ihnen eine Stunde kostenfrei zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusion, Menschen mit Behinderungen, Teilhabe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de