Dokumente beglaubigen lassen
Die Beglaubigung von Dokumenten können Sie bei der zuständigen Behörde vornehmen lassen.
Beschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um
- amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
- sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Dokumenten ist zuständig bei
- amtlichen Urkunden:
o die Behörde, die die Originalurkunde ausgestellt hat (Eigenurkunde)
o im Übrigen (Fremdurkunde) grundsätzlich das Einwohnermeldeamt
- sonstigen Dokumenten: in der Regel das Einwohnermeldeamt
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Eisenberg - Einwohnermeldebehörde
Adresse
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Behindertenparkplatz: Markt 3
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 12
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Anzahl: 5
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Postfach 11 57
07601 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr Hinweis: Weiterhin haben wir jeden ersten Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Reglegungen zu Feiertagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Eisenberg/Thüringen.
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Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung
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Kontakt
Fax: 036691 70-745
erforderliche Unterlagen
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Fristen
Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022