Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Dokumente beglaubigen lassen

    Die Beglaubigung von Dokumenten können Sie bei der zuständigen Behörde vornehmen lassen.

    Beschreibung

    Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um

    • amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
    • sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird

    Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

    • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
    • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Dokumenten ist zuständig bei

    •  amtlichen Urkunden:
       o die Behörde, die die Originalurkunde ausgestellt hat (Eigenurkunde)
       o im Übrigen (Fremdurkunde) grundsätzlich das Einwohnermeldeamt
    • sonstigen Dokumenten: in der Regel das Einwohnermeldeamt

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Rechtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 738-291

    Telefon Festnetz: 03628 738-290

    Fax: 03628 738-128

    E-Mail: rechtsamt@ilm-kreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Flugplatz 10

    99310 Osthausen-Wülfershausen

    Kontakt

    Fax: 036200 624-44

    Telefon Festnetz: 036200 624-0

    E-Mail: info@vg-riechheimer-berg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
    • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

    Fristen

    Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulzeugnis, Zeugnisbeglaubigung, Zeugnis, Zeugnisse, Beglaubigung Kopie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de