Dokumente beglaubigen lassen
Die Beglaubigung von Dokumenten können Sie bei der zuständigen Behörde vornehmen lassen.
Beschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um
- amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
- sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Dokumenten ist zuständig bei
- amtlichen Urkunden:
o die Behörde, die die Originalurkunde ausgestellt hat (Eigenurkunde)
o im Übrigen (Fremdurkunde) grundsätzlich das Einwohnermeldeamt
- sonstigen Dokumenten: in der Regel das Einwohnermeldeamt
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Waltershausen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Brauhausplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Brauhausplatz
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03622 630-131
Telefon Festnetz: 03622 630-130
Telefon Festnetz: 03622 630-134
Fax: 03622 902555
Fax: 03622 630-27130
Telefon Festnetz: 03622 630-144
Telefon Festnetz: 03622 630-132
Telefon Festnetz: 03622 630-135
Telefon Festnetz: 03622 630-142
Stadtverwaltung Waltershausen - Standesamt
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- Parkplatz: Brauhausplatz
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Brauhausplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Fristen
Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022
Stichwörter
Schulzeugnis, Beglaubigung Kopie, Zeugnisbeglaubigung, Zeugnisse, Zeugnis