Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Dokumente beglaubigen lassen

    Die Beglaubigung von Dokumenten können Sie bei der zuständigen Behörde vornehmen lassen.

    Beschreibung

    Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um

    • amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
    • sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird

    Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

    • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
    • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Dokumenten ist zuständig bei

    •  amtlichen Urkunden:
       o die Behörde, die die Originalurkunde ausgestellt hat (Eigenurkunde)
       o im Übrigen (Fremdurkunde) grundsätzlich das Einwohnermeldeamt
    • sonstigen Dokumenten: in der Regel das Einwohnermeldeamt

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Neubauer-Park 1

    99891 Bad Tabarz/Thür. Wald

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36259 564-14

    E-Mail: meldeamt@bad-tabarz.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Meldeamt, Passamt, Passbehörde

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Neubauer-Park 1

    99891 Bad Tabarz/Thür. Wald

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Telefonisch sind die Mitarbeiter des Rathauses auch zu den Schließzeiten erreichbar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36259 564-0

    Fax: 036259 56460

    E-Mail: rathaus@bad-tabarz.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Girocard, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Halbbare Zahlung, Rechnung, SEPA-Lastschrift, Bargeldlose Zahlung, Überweisung/Zahlschein, Debitkarte, Überweisung, Dauerauftrag, SEPA-Firmenlastschrift

    Bankverbindung

    Gemeindeverwaltung Bad Tabarz

    Empfänger: Gemeindeverwaltung Bad Tabarz

    IBAN: DE11 1203 0000 0000 9653 76

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Stichwörter

    Rathaus Bad Tabarz

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Friedrichroda - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 9

    99894 Friedrichroda

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3623 330-211

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-105

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-103

    E-Mail: standesamt@friedrichroda.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Klassische Kreditkarte, Girocard

    Bankverbindung

    Stadt Friedrichroda

    Empfänger: Stadt Friedrichroda

    IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
    • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

    Fristen

    Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zeugnisbeglaubigung, Beglaubigung Kopie, Zeugnis, Zeugnisse, Schulzeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English