Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Dokumente beglaubigen lassen

    Die Beglaubigung von Dokumenten können Sie bei der zuständigen Behörde vornehmen lassen.

    Beschreibung

    Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um

    • amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
    • sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird

    Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

    • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
    • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Dokumenten ist zuständig bei

    •  amtlichen Urkunden:
       o die Behörde, die die Originalurkunde ausgestellt hat (Eigenurkunde)
       o im Übrigen (Fremdurkunde) grundsätzlich das Einwohnermeldeamt
    • sonstigen Dokumenten: in der Regel das Einwohnermeldeamt

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sollstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    99759 Sollstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Gemeindeamt und unmittelbarer Nähe
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Geschäftszeiten: Montag: 06:45 - 15:30 Uhr Dienstag: 06:45 - 15:30 Uhr Mittwoch: 06:45 - 15:30 Uhr Donnerstag 06:45 - 18:00 Uhr Freitag: 06:45 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036338 35858

    Telefon Festnetz: 036338 3580

    E-Mail: info@sollstedt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Sollstedt

    Empfänger: Gemeinde Sollstedt

    IBAN: DE22 1203 0000 0000 9319 07

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG EF

    Weitere Informationen

    Meldebehörde, Standesamt, Friedhofsamt, Kasse und Steueramt sind rollstuhlgerecht zu erreichen. Restliche Ämter befinden sich in der oberen Etage, die nur via Treppe erreichbar sind.

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
    • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

    Fristen

    Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zeugnisse, Schulzeugnis, Beglaubigung Kopie, Zeugnisbeglaubigung, Zeugnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de