Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Dokumente beglaubigen lassen

    Die Beglaubigung von Dokumenten können Sie bei der zuständigen Behörde vornehmen lassen.

    Beschreibung

    Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um

    • amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
    • sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird

    Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

    • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
    • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Dokumenten ist zuständig bei

    •  amtlichen Urkunden:
       o die Behörde, die die Originalurkunde ausgestellt hat (Eigenurkunde)
       o im Übrigen (Fremdurkunde) grundsätzlich das Einwohnermeldeamt
    • sonstigen Dokumenten: in der Regel das Einwohnermeldeamt

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Sonnenstein - Hauptamt - Sachgebiet Ordnungswesen / Einwohner- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 12

    37345 Sonnenstein

    Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Weißenborn-Lüderode Schule

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2010 (von: Anja Heerwig)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
    • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

    Fristen

    Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)