Dokumente beglaubigen lassen
Die Beglaubigung von Dokumenten können Sie bei der zuständigen Behörde vornehmen lassen.
Beschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um
- amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
- sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Dokumenten ist zuständig bei
- amtlichen Urkunden:
o die Behörde, die die Originalurkunde ausgestellt hat (Eigenurkunde)
o im Übrigen (Fremdurkunde) grundsätzlich das Einwohnermeldeamt
- sonstigen Dokumenten: in der Regel das Einwohnermeldeamt
Hinweise für Suhl: Beglaubigungen
Ansprechpartner:
(03681) 74 23 00
(03681) 74 27 84
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Einwohner-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 53 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Neues Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742785(SB Einwohner- und Zulassungswesen)
Telefon Festnetz: 03681 742787(ltd. SB Fahrerlaubnisbehörde)
Fax: 03681 742919
Telefon Festnetz: 03681 742786(SB Einwohner- und Zulassungswesen)
Telefon Festnetz: 03681 742779(SB Zulassung)
Telefon Festnetz: 03681 742384(Einwohnerwesen/Fundbüro)
E-Mail: www.buergeramt@stadtsuhl.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Fristen
Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Hinweise für Suhl: Beglaubigungen
Beglaubigung einer Abschrift oder Fotokopie: 5,00 € Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien etc., welche die Behörde selbst hergestellt hat je Urkunde: 2,60 €
Gebührenfrei sind Zeugnisse, Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten:
- Besuch von Schulen und anderen Lehranstalten
- Zahlungen von Ruhe-, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeld, Beihilfen, Unterstützungen und ähnlichen Sozialleistungen aus öffentlichen oder privaten Kassen
- Gnaden- und Sozialhilfesachen
- Totenscheine, Beerdigungsscheine
- Angelegenheiten der Schwerbehinderten
- Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022
Stichwörter
Zeugnisbeglaubigung, Beglaubigung Kopie, Zeugnis, Zeugnisse, Schulzeugnis