Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Dokumente beglaubigen lassen

    Die Beglaubigung von Dokumenten können Sie bei der zuständigen Behörde vornehmen lassen.

    Beschreibung

    Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um

    • amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
    • sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird

    Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

    • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
    • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Dokumenten ist zuständig bei

    •  amtlichen Urkunden:
       o die Behörde, die die Originalurkunde ausgestellt hat (Eigenurkunde)
       o im Übrigen (Fremdurkunde) grundsätzlich das Einwohnermeldeamt
    • sonstigen Dokumenten: in der Regel das Einwohnermeldeamt

    Hinweise für Suhl: Beglaubigungen

    Ansprechpartner:
    (03681) 74 23 00
    (03681) 74 27 84

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Einwohner-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 53  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neues Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742785(SB Einwohner- und Zulassungswesen)

    Telefon Festnetz: 03681 742787(ltd. SB Fahrerlaubnisbehörde)

    Fax: 03681 742919

    Telefon Festnetz: 03681 742786(SB Einwohner- und Zulassungswesen)

    Telefon Festnetz: 03681 742779(SB Zulassung)

    Telefon Festnetz: 03681 742384(Einwohnerwesen/Fundbüro)

    E-Mail: www.buergeramt@stadtsuhl.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
    • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

    Fristen

    Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Suhl: Beglaubigungen

    Beglaubigung einer Abschrift oder Fotokopie: 5,00 € Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien etc., welche die Behörde selbst hergestellt hat je Urkunde: 2,60 €

    Gebührenfrei sind Zeugnisse, Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten:

    • Besuch von Schulen und anderen Lehranstalten
    • Zahlungen von Ruhe-, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeld, Beihilfen, Unterstützungen und ähnlichen Sozialleistungen aus öffentlichen oder privaten Kassen
    • Gnaden- und Sozialhilfesachen
    • Totenscheine, Beerdigungsscheine
    • Angelegenheiten der Schwerbehinderten
    • Beratungs- und Prozesskostenhilfe

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zeugnisbeglaubigung, Beglaubigung Kopie, Zeugnis, Zeugnisse, Schulzeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English