Dokumente beglaubigen lassen
Die Beglaubigung von Dokumenten können Sie bei der zuständigen Behörde vornehmen lassen.
Beschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um
- amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
- sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
Hinweise für Erfurt: Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
Hinweise für Erfurt: Beglaubigung von Schriftstücken und Handzeichen (Unterschriften)
Hinweise für Erfurt: Beglaubigte Ablichtung des Familienbuches
Hinweise für Erfurt: Ausstellen von Zeugniskopien
Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Dokumenten ist zuständig bei
- amtlichen Urkunden:
o die Behörde, die die Originalurkunde ausgestellt hat (Eigenurkunde)
o im Übrigen (Fremdurkunde) grundsätzlich das Einwohnermeldeamt
- sonstigen Dokumenten: in der Regel das Einwohnermeldeamt
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Betreuungswesen
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99111 Erfurt
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Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30
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Formulare
Betreuungswesen: Vorsorgevollmacht
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Urkundenstelle, Geburten- und Sterbefallabteilung
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Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
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Telefon Festnetz: 0361 655-7654
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Stadtarchiv
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Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 08:00 - 12:00
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Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben
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Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gefahrenabwehr
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Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
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erforderliche Unterlagen
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Fristen
Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022
Metainformation
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- Ursprungsportal: Beglaubigungen: amtlich in Erfurt
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- Ursprungsportal: Beglaubigung von Schriftstücken und Handzeichen (Unterschriften) in Erfurt
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- Ursprungsportal: Beglaubigte Ablichtung des Familienbuches in Erfurt
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- Ursprungsportal: Ausstellen von Zeugniskopien in Erfurt
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