Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie abschließende Fragen durch eine sogenannte Bauvoranfrage klären. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Vor Einreichung des Bauantrags ist auf Antrag des Bauherrn / der Bauherrin zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen.
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich.
Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können.
Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind.
Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Im Zweifelsfall und zur Abklärung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens aufgrund bestimmter öffentlich-rechtlicher Vorschriften können Sie als Bauherr / Bauherrin vor Einreichung des Bauantrags zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens die Erteilung eines Vorbescheids beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große kreisangehörige Stadt u.a.).
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.63 Bauverwaltungsamt
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr J. Kaufmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-366
Fax: 03675 871-325
E-Mail: bauaufsicht@lkson.de
Herr J. Ihme
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-325
Telefon Festnetz: 03675 871-365
E-Mail: bauaufsicht@lkson.de
Frau G. Krannich
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-321
Fax: 03675 871-325
E-Mail: bauverwaltung@lkson.de
Frau S. Heim
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-364
Fax: 03675 871-325
E-Mail: bauverwaltung@lkson.de
Frau L. M. Renner
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-282
Fax: 03675 871-325
E-Mail: bauaufsicht@lkson.de
Internet
Formulare
Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der einzelnen Fragen zum Bauvorhaben erforderlichen Unterlagen einzureichen:
z. B.
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
- ggf. Betriebsbeschreibung / Nutzungskonzept
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
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Es ist geplant, im Zusammenhang mit der elektronischen Antragstellung künftig Formularanwendungen auf der Landesplattform ThAVEL bereitzustellen (werden im Rahmen eines Pilotprojektes derzeit erarbeitet).
Voraussetzungen
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Vorlage vollständiger Antragsunterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Verfahrensablauf
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Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Antrag auf Vorbescheid die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen. Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.
Fristen
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.
Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
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Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Bearbeitungsdauer
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Es gibt keine Entscheidungsfrist. Die Bearbeitung eines Antrags auf Vorbescheid dauert cirka drei bis vier Monate.
Kosten
Die Gebühren können zwischen 75 -5000 € betragen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Prüfaufwandes.
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Es wird eine Gebühr in einem Rahmen von 75 bis 5.000 EUR festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Klärung einfacher Einzelfragen ist es nicht notwendig, dass Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Planern erstellt werden.
Je nachdem, welche Fragen zu beurteilen sind, ist eine Beteiligung der Gemeinde oder der Nachbarn erforderlich.
Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, der keiner erneuten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren unterliegt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Bauantrag, Vorbescheid, Baubeginnsanzeige, Bauvorbescheid, Hausbau, bauen, Bauvorantrag, Bauvoranfrage, Baugenehmigungsverfahren, Bauverfahren, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Baugenehmigungsbehörde