Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie abschließende Fragen durch eine sogenannte Bauvoranfrage klären. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Vor Einreichung des Bauantrags ist auf Antrag des Bauherrn / der Bauherrin zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen.

    Vor Einreichung des Bauantrags ist auf Antrag des Bauherrn / der Bauherrin zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen.

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich.

    Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können.

    Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind.

    Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Im Zweifelsfall und zur Abklärung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens aufgrund bestimmter öffentlich-rechtlicher Vorschriften können Sie als Bauherr / Bauherrin vor Einreichung des Bauantrags zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens die Erteilung eines Vorbescheids beantragen.

    Im Zweifelsfall und zur Abklärung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens aufgrund bestimmter öffentlich-rechtlicher Vorschriften können Sie als Bauherr / Bauherrin vor Einreichung des Bauantrags zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens die Erteilung eines Vorbescheids beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große kreisangehörige Stadt u.a.).

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

    untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Steinach

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    96523 Steinach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036762 391-0

    Fax: 036762 32335

    E-Mail: info@steinach-thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Kreisverwaltung Sonneberg - 2.63 Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauverwaltung@lkson.de

    Telefon Festnetz: 03675 871-479

    Fax: 03675 871-325

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2007 (von: Uta Thees)

    Technisch geändert am 17.10.2023 (von: Webservice, Landkreis Sonneberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:

    • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
    • Beschreibung des Vorhabens sowie
    • die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der einzelnen Fragen zum Bauvorhaben erforderlichen Unterlagen einzureichen:

    z. B.

    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Lageplan
    • Auszug Liegenschaftskarte
    • ggf. Betriebsbeschreibung / Nutzungskonzept

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der einzelnen Fragen zum Bauvorhaben erforderlichen Unterlagen einzureichen:

    z. B.

    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Lageplan
    • Auszug Liegenschaftskarte
    • ggf. Betriebsbeschreibung / Nutzungskonzept

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Es ist geplant, im Zusammenhang mit der elektronischen Antragstellung künftig Formularanwendungen auf der Landesplattform ThAVEL bereitzustellen (werden im Rahmen eines Pilotprojektes derzeit erarbeitet).

    Antrag auf Baugenehmigung _Vorbescheid_Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren§ 61 ThürBO - Thüringen.pdf

    Es ist geplant, im Zusammenhang mit der elektronischen Antragstellung künftig Formularanwendungen auf der Landesplattform ThAVEL bereitzustellen (werden im Rahmen eines Pilotprojektes derzeit erarbeitet).

    Antrag auf Baugenehmigung _Vorbescheid_Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren§ 61 ThürBO - Thüringen.pdf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Vorlage vollständiger Antragsunterlagen

    Vorlage vollständiger Antragsunterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Antrag auf Vorbescheid die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen. Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.

    Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Antrag auf Vorbescheid die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen. Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.

    Fristen

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.

    Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Es gibt keine Entscheidungsfrist. Die Bearbeitung eines Antrags auf Vorbescheid dauert cirka drei bis vier Monate.

    Es gibt keine Entscheidungsfrist. Die Bearbeitung eines Antrags auf Vorbescheid dauert cirka drei bis vier Monate.

    Kosten

    Die Gebühren können zwischen 75 -5000 € betragen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Prüfaufwandes.

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Es wird eine Gebühr in einem Rahmen von 75 bis 5.000 EUR festgesetzt.

    Es wird eine Gebühr in einem Rahmen von 75 bis 5.000 EUR festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Klärung einfacher Einzelfragen ist es nicht notwendig, dass Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Planern erstellt werden.

    Je nachdem, welche Fragen zu beurteilen sind, ist eine Beteiligung der Gemeinde oder der Nachbarn erforderlich.

    Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, der keiner erneuten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren unterliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)