Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie abschließende Fragen durch eine sogenannte Bauvoranfrage klären. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich.

    Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können.

    Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind.

    Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große kreisangehörige Stadt u.a.).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Bau und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenhof 1

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Öffnungszeiten

    Zur Zeit nur telefonische oder Online-Terminvereinbarungen.

    Kontakt

    Fax: +49 3601 801081

    Telefon Festnetz: +49 3601 800

    E-Mail: poststelle@uh-kreis.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Nottertal-Heilinger Höhen - Hoch- und Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99994 Nottertal-Heilinger Höhen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Am Markt
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036021 98215

    E-Mail: post@stadt-nhh.de

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:

    • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
    • Beschreibung des Vorhabens sowie
    • die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Fristen

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.

    Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Kosten

    Die Gebühren können zwischen 75 -5000 € betragen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Prüfaufwandes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Klärung einfacher Einzelfragen ist es nicht notwendig, dass Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Planern erstellt werden.

    Je nachdem, welche Fragen zu beurteilen sind, ist eine Beteiligung der Gemeinde oder der Nachbarn erforderlich.

    Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, der keiner erneuten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren unterliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Stichwörter

    Hausbau, Vorbescheid, Bauvoranfrage, Baubeginnsanzeige, Bauantrag, Baugenehmigungsbehörde, bauen, Bauvorbescheid, Baugenehmigungsverfahren, Bauverfahren, Bauvorantrag, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de