Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie abschließende Fragen durch eine sogenannte Bauvoranfrage klären. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich.

    Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können.

    Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind.

    Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große kreisangehörige Stadt u.a.).

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreisstraße 4

    37308 Schimberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036082 441-0

    Fax: 036082 441-33

    E-Mail: poststelle@ershausen-geismar.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Bauaufsichtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-6301

    E-Mail: bauaufsichtsamt@kreis-eic.de

    E-Mail: denkmalschutz@kreis-eic.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)

    Stichwörter

    Bau, Bauamt, Baubehörde, Baubereich, Bauen, Bauordnung, Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz, Bauverwaltung, Bebauungsplanung, Fachbereich Bauverwaltung, Fachdienst Bau, Untere Bauaufsicht, Untere Baubehörde

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:

    • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
    • Beschreibung des Vorhabens sowie
    • die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Fristen

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.

    Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Kosten

    Die Gebühren können zwischen 75 -5000 € betragen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Prüfaufwandes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Klärung einfacher Einzelfragen ist es nicht notwendig, dass Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Planern erstellt werden.

    Je nachdem, welche Fragen zu beurteilen sind, ist eine Beteiligung der Gemeinde oder der Nachbarn erforderlich.

    Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, der keiner erneuten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren unterliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Stichwörter

    Hausbau, Vorbescheid, Bauvoranfrage, Baubeginnsanzeige, Bauantrag, Baugenehmigungsbehörde, bauen, Bauvorbescheid, Baugenehmigungsverfahren, Bauverfahren, Bauvorantrag, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de