Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie abschließende Fragen durch eine sogenannte Bauvoranfrage klären. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich.
Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können.
Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind.
Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.
Hinweise für Erfurt: Bearbeitung und Bescheidung von Bauvoranfragen
Hinweise für Erfurt: Beratung zu Fragen des öffentlichen Baurechts
Hinweise für Erfurt: Bauanträge zur Errichtung von Lebensmittelbetrieben
Hinweise für Erfurt: Bauanträge zur Errichtung von Tierunterkünften
Hinweise für Erfurt: Bauberatung und Information
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große kreisangehörige Stadt u.a.).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Baurecht / Bauanträge
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Gothaer Platz
Linie:- Straßenbahn: 2, 4
Kontakt
Internet
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtmuseum/Kaisersaal
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
Internet
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtmuseum/Kaisersaal
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pruszynski-Autenrieth (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-1386
E-Mail: Veterinaeramt@Erfurt.de
Internet
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bürgerservice Bauverwaltung
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Gothaer Platz
Linie:- Straßenbahn: 2, 4
Kontakt
Fax: 0361 655-6029
E-Mail: Buergerservice-Bau@Erfurt.de
Kontaktperson
Herr Kurtz (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-6021
E-Mail: Buergerservice-Bau@Erfurt.de
Internet
Formulare
Baukoordinierung: Vorlage zur Vollmacht beim Bauamt der Stadt Erfurt
Bauaufsicht: Baubeginnanzeige
Bauaufsicht: Erklärung zum Brandschutznachweis
Bauaufsicht: Antrag auf Befreiung Abweichung Ausnahme
Bauaufsicht: Antrag auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Bauaufsicht: Erklärung nach § 33 BauGB
Bauaufsicht: Bescheinigung über Bauausführung
Baukoordinierung: Antrag auf Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage
Bauaufsicht: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
Bauaufsicht: Baubeschreibung
Bauaufsicht: Anzeige der Nutzungsaufnahme
Bauaufsicht: Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bauaufsicht: Bauantrag (Werbeanlagen Warenautomaten)
Bauaufsicht: Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
Bauaufsicht: Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Fristen
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.
Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Kosten
Die Gebühren können zwischen 75 -5000 € betragen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Prüfaufwandes.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Klärung einfacher Einzelfragen ist es nicht notwendig, dass Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Planern erstellt werden.
Je nachdem, welche Fragen zu beurteilen sind, ist eine Beteiligung der Gemeinde oder der Nachbarn erforderlich.
Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, der keiner erneuten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren unterliegt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Bauantrag, Vorbescheid, Baubeginnsanzeige, Bauvorbescheid, Hausbau, bauen, Bauvorantrag, Bauvoranfrage, Baugenehmigungsverfahren, Bauverfahren, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Baugenehmigungsbehörde
Metainformation
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