Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie abschließende Fragen durch eine sogenannte Bauvoranfrage klären. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich.

    Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können.

    Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind.

    Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.

    Hinweise für Erfurt: Bearbeitung und Bescheidung von Bauvoranfragen

    Hinweise für Erfurt: Beratung zu Fragen des öffentlichen Baurechts

    Hinweise für Erfurt: Bauanträge zur Errichtung von Lebensmittelbetrieben

    Hinweise für Erfurt: Bauanträge zur Errichtung von Tierunterkünften

    Hinweise für Erfurt: Bauberatung und Information

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große kreisangehörige Stadt u.a.).

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Baurecht / Bauanträge

    Adresse

    Besucheranschrift

    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

    Gothaer Platz

    Straßenbahn: 2, 4

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Gothaer Platz

    Straßenbahn: 2, 4

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht.bauamt@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-3510

    Fax: 0361 655-3509

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2015 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 15.12.2020 (von: Erfurt, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 173

    99084 Erfurt

    Stadtmuseum/Kaisersaal

    Straßenbahn: 1, 5

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Stadtmuseum/Kaisersaal

    Straßenbahn: 1, 5

    Kontakt

    E-Mail: Veterinaeramt@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-1380

    Fax: 0361 655-1339

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2015 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Johannesstraße 173

    99084 Erfurt

    Stadtmuseum/Kaisersaal

    Straßenbahn: 1, 5

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Stadtmuseum/Kaisersaal

    Straßenbahn: 1, 5

    Kontakt

    E-Mail: Veterinaeramt@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-1380

    Fax: 0361 655-1399

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2015 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 23.04.2021 (von: Erfurt, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bürgerservice Bauverwaltung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

    Gothaer Platz

    Straßenbahn: 2, 4

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Gothaer Platz

    Straßenbahn: 2, 4

    Kontakt

    Formulare

    Baukoordinierung: Vorlage zur Vollmacht beim Bauamt der Stadt Erfurt
    Bauaufsicht: Antrag auf Befreiung Abweichung Ausnahme
    Bauaufsicht: Antrag auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid
    Baukoordinierung: Antrag auf Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage
    Bauaufsicht: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
    Bauaufsicht: Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
    Bauaufsicht: Bauantrag (Werbeanlagen Warenautomaten)
    Bauaufsicht: Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2019 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 24.03.2021 (von: Erfurt, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:

    • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
    • Beschreibung des Vorhabens sowie
    • die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Fristen

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.

    Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Kosten

    Die Gebühren können zwischen 75 -5000 € betragen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Prüfaufwandes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Klärung einfacher Einzelfragen ist es nicht notwendig, dass Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Planern erstellt werden.

    Je nachdem, welche Fragen zu beurteilen sind, ist eine Beteiligung der Gemeinde oder der Nachbarn erforderlich.

    Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, der keiner erneuten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren unterliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)