Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – aber auch in der freien Landschaft geschützt.

    Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

    Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.

    Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.

    Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.

    Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Lobenstein - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07356 Bad Lobenstein

    Parkplatz: Hintereingang Rathaus Topfmarkt
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12.00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte melden SIe sich telefonisch oder per email an.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036651 77153

    Fax: 036651 77100

    E-Mail: sgl-ordnungsdienst@bad-lobenstein.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2016 (von: Geyer, Sibylle)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Knobelsdorf, Ralph)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    07903 Schleiz

    Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 13 55

    07903 Schleiz

    Hausanschrift

    Oschitzer Straße 4

    07907 Schleiz

    Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: umwelt@lrasok.thueringen.de

    Telefon Festnetz: 03663 488-860

    Fax: 03663 488-473

    Formulare

    Stichwörter

    Umwelt Wasser Abfall Naturschutz

    Version

    Technisch erstellt am 28.12.2009 (von: Diana Schmidt)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice, LRA_SOK)

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

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