Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – aber auch in der freien Landschaft geschützt.
Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.
Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.
Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.
Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Eisenberg
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 3
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 12
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: hinterer Markt/ hinter Rathaus (mit Parkscheibe 1 Stunde)
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 14
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 45
Gebühren: ja
Haltestelle: Markt
Bus: 401 Stadtlinie Eisenberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 57
07601 Eisenberg
Lieferanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 3
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 12
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: hinterer Markt/ hinter Rathaus (mit Parkscheibe 1 Stunde)
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 14
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 45
Gebühren: ja
Haltestelle: Markt
Bus: 401 Stadtlinie Eisenberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, Kontaktlos bezahlen, Girocard, SEPA-Lastschrift, SEPA-Firmenlastschrift
Bankverbindung
Stadt Eisenberg/Thüringen
Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen
IBAN: DE49 8207 0000 0331 3111 00
BIC: DEUTDE8EXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stadt Eisenberg/Thüringen
Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen
IBAN: DE89 8309 4494 0000 6640 65
BIC: GENODEF1ESN
Bankinstitut: Volksbank Eisenberg eG
Stadt Eisenberg/Thüringen
Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen
IBAN: DE17 1203 0000 0001 0260 87
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Stadt Eisenberg/Thüringen
Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen
IBAN: DE22 8305 3030 0000 0003 10
BIC: HELADEF1JEN
Bankinstitut: Sparkasse Jena-Saale-Holzland
Formulare
Antrag auf Baumfällung
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Busbahnhof Schützenplatz
Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Formulare
Antrag auf Baumfällung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.12.2022