Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - aber auch in der freien Landschaft geschützt.

    Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

    Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.

    Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.

    Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.

    Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Frankenhausen/Kyffhäuser - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06567 Bad Frankenhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Untergelgen
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathauseingang Südseite
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Unterkirche Bad Frankenhausen (Kyffhäuser)"
      Linie:
      • Bus: Buslinien 451, 490, 491 494 530 und 531

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 034671 62063

    Telefon Festnetz: 034671 720-0

    E-Mail: info@bad-frankenhausen.de

    Kontaktperson

    • Frau Müller-Niemann (Fachbereichsleiterin Bauverwaltung)

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Behindertengerechte Toilette

    Stichwörter

    Fachbereich Bauverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.3.3 Sachgebiet Naturschutz / Jagd

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 11  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr ergänzend Mo., Mi. und Fr. nach Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-331

    E-Mail: jagd@kyffhaeuser.de

    E-Mail: umweltamt@kyffhaeuser.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Bad Frankenhausen/Kyffhäuser

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06567 Bad Frankenhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Untergelgen
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathauseingang Südseite
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Unterkirche Bad Frankenhausen (Kyffhäuser)"
      Linie:
      • Bus: Buslinien 451, 490, 491 494 530 und 531

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr* Dienstag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr* Mittwoch geschlossen* Donnerstag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr* Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr* * Terminvereinbarung ist möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034671 720-0

    Fax: 034671 62063

    E-Mail: info@bad-frankenhausen.de

    Kontaktperson

    • Herr Strejc (Bürgermeister der Stadt Bad Frankenhausen)

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Behindertengerechte Toilette

    Stichwörter

    Rathaus Bad Frankenhausen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Landschaftsbestandteil, Befreiung, Fällen, Baum, Ausnahmegenehmigung, Artenschutz, Bäume, Schnitt, Naturschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de