Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – aber auch in der freien Landschaft geschützt.

    Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

    Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.

    Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.

    Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.

    Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.

    Ansprechpartner

    Landgemeinde Bleicherode - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 43/44

    99752 Bleicherode

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz hinter Gebäude Hauptstr. 43/44
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Hauptstr. 43/44

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036338 353-26

    Fax: 036338 353-40

    E-Mail: k.witzenhausen@bleicherode.de

    E-Mail: bauamt@bleicherode.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2009 (von: Elvira Kagelmacher)

    Technisch geändert am 09.08.2019 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landgemeinde Bleicherode - Sachbearbeiter Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 43/44

    99752 Bleicherode

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz hinter Gebäude Hauptstr. 43/44
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Hauptstr. 43/44

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@bleicherode.de

    Telefon Festnetz: 036338 353-27

    Fax: 036338 353-40

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 21.01.2010 (von: Elvira Kagelmacher)

    Technisch geändert am 09.08.2019 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Wasser-, Boden- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringsstraße 3

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-6000(Sekretariat)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6101(Naturschutz)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6106(Natur-/Artenschutz)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6108(Naturschutz/Landschaftspflege)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6102(Wasserbehörde)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6103(Wasserbehörde)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6110(Wasserbehörde)

    E-Mail: naturschutz@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: wasser@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: umwelt@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Baumfällgenehmigung UNB Landkreis Nordhausen

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2011 (von: Jessica Piper)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)