Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – aber auch in der freien Landschaft geschützt.

    Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

    Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.

    Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.

    Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.

    Hinweise für Suhl: Baumfällgenehmigung

    Genehmigungen zum Fällen von geschützten Bäumen im Innenbereich der Stadt Suhl (im Zusammenhang bebaute und bewohnte Grundstücke, die im Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen sind) regelt die Baumschutzsatzung der Stadt Suhl auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes.

    In der Baumschutzsatzung sind die Voraussetzungen für private Grundstückseigentümer festgeschrieben, unter denen diese geschützte Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen.

    Grundsätzlich ist es jedermann untersagt geschützte Bäume ohne Ausnahmegenehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern, was ordnungsrechtlich mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann. 

    Genehmigungsfrei sind Obstbäume (ausgenommen Walnussbäume), Nadelgehölze (ausgenommen Eiben), Pappeln und Birken sowie alle Gehölze deren Stammumfang unter 60 cm, gemessen in einem Meter Höhe, liegen.

    Für die Fällung genehmigungspflichtiger Bäume bedarf es grundsätzlich einer Antragstellung im Bauhof- und Grünflächenamt, SG Grünflächen der Stadtverwaltung Suhl.

    Dem Antragsteller können mit einem Baumfällbescheid Ausgleichsmaßnahmen in Form von Ausgleichspflanzungen oder Ausgleichszahlungen auferlegt werden.

    Die Bearbeitung eines Antrages erfolgt innerhalb von 4 Wochen.

    Für alle Bäume im Außenbereich (Grundstücke in der freie Landschaft, die gärtnerisch genutzt werden, Gartenanlagen, Bungalowbebauungen, unbebaute Grundstücke u. ä.) ist generell ein Antrag im SG Grünflächen zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes.

    Genehmigungen zum Fällen von geschützten Bäumen im Innenbereich der Stadt Suhl (im Zusammenhang bebaute und bewohnte Grundstücke, die im Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen sind) regelt die Baumschutzsatzung der Stadt Suhl auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes.

    In der Baumschutzsatzung sind die Voraussetzungen für private Grundstückseigentümer festgeschrieben, unter denen diese geschützte Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen.

    Grundsätzlich ist es jedermann untersagt geschützte Bäume ohne Ausnahmegenehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern, was ordnungsrechtlich mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann.

    Genehmigungsfrei sind Obstbäume (ausgenommen Walnussbäume), Nadelgehölze (ausgenommen Eiben), Pappeln und Birken sowie alle Gehölze deren Stammumfang unter 60 cm, gemessen in einem Meter Höhe, liegen.

    Für die Fällung genehmigungspflichtiger Bäume bedarf es grundsätzlich einer Antragstellung im Bauhof- und Grünflächenamt, SG Grünflächen der Stadtverwaltung Suhl.

    Dem Antragsteller können mit einem Baumfällbescheid Ausgleichsmaßnahmen in Form von Ausgleichspflanzungen oder Ausgleichszahlungen auferlegt werden.

    Die Bearbeitung eines Antrages erfolgt innerhalb von 4 Wochen.

    Für alle Bäume im Außenbereich (Grundstücke in der freie Landschaft, die gärtnerisch genutzt werden, Gartenanlagen, Bungalowbebauungen, unbebaute Grundstücke u. ä.) ist generell ein Antrag im SG Grünflächen zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.

    Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.

    Hinweise für Suhl: Baumfällgenehmigung

    Ansprechpartner: (03681) 74 24 52

    Ansprechpartner: (03681) 74 24 52

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - II/0 - Stabsstelle kommunaler Wald / städt. Bäume

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 53

    Neues Rathaus

    Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742588(Leiter der Stabsstelle kommunaler Wald/städtische Bäume)

    E-Mail: Thomas.Weiner@stadtsuhl.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice

    Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2016 (von: Hess, Peter)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Walther, Laura)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)