Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - aber auch in der freien Landschaft geschützt.

    Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

    Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.

    Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.

    Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.

    Hinweise für Erfurt: Baumschutz: Beratungen, Genehmigungen, Baumfällantrag

    Hinweise für Erfurt: Baumschutz/Baumpflege (Baumfällungen)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.

    Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Flächenmanagement

    Adresse

    Besucheranschrift

    Heinrichstraße 78

    99092 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bundesarbeitsgericht
      Linie:
      • Straßenbahn: 4

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Fax: 0361 655-5809

    Telefon Festnetz: 0361 655-5896

    E-Mail: Gartenamt@Erfurt.de

    Kontaktperson

    • Frau Gehlhaar (Sachgebietsleiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-5846

    • Herr Duft

      Telefon Festnetz: 0361 655-5896

    • Herr John (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-5847

    • Herr Sieder (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-5827

    • Frau Kur (Sachgebietsleiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-5842

    • Frau Hahn (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-5843

    Internet

    Formulare

    Naturschutz: Anzeige über erfolgte Ersatzpflanzung von Bäumen
    Baumfällantrag online
    Naturschutz: Baumfällantrag

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Naturschutz/Landschaftspflege

    Adresse

    Besucheranschrift

    Stauffenbergallee 18

    99085 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Augustinerkloster
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5
    • Haltestelle: Steinplatz
      Linie:
      • Bus: 9

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Fax: 0361 655-2609

    Telefon Festnetz: 0361 655-2552

    E-Mail: Naturschutzbehoerde.Umweltamt@Erfurt.de

    Kontaktperson

    • Herr Düring (Abteilungsleiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-2552

      E-Mail: Naturschutzbehoerde.umweltamt@erfurt.de

    • Herr Butze (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-2559

      E-Mail: fuchsfarm@erfurt.de

    • Herr de la Motte (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-2561

    • Frau Köhler (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-2566

      E-Mail: umweltamt@erfurt.de

    • Frau Klingelhöfer (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-2622

    • Frau Stoy (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-2551

    • Frau Schöffel (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-2564

      E-Mail: umweltamt@erfurt.de

    • Frau Hampel (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-2558

      E-Mail: umweltamt@erfurt.de

    • Frau Landefeld (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-2556

      E-Mail: umweltamt@erfurt.de

    • Herr Triller (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-2568

      E-Mail: umweltamt@erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Naturschutz: Anzeige über erfolgte Ersatzpflanzung von Bäumen
    Baumfällantrag online

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baum, Naturschutz, Fällen, Bäume, Artenschutz, Schnitt, Landschaftsbestandteil, Befreiung, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

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