Baumfällgenehmigung beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - aber auch in der freien Landschaft geschützt.
Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.
Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.
Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.
Hinweise für Erfurt: Baumschutz: Beratungen, Genehmigungen, Baumfällantrag
Hinweise für Erfurt: Baumschutz/Baumpflege (Baumfällungen)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.
Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Flächenmanagement
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bundesarbeitsgericht
Linie:- Straßenbahn: 4
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gehlhaar (Sachgebietsleiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-5846
Herr Duft
Telefon Festnetz: 0361 655-5896
Herr John (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-5847
Herr Sieder (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-5827
Frau Kur (Sachgebietsleiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-5842
Frau Hahn (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-5843
Internet
Formulare
Naturschutz: Anzeige über erfolgte Ersatzpflanzung von Bäumen
Baumfällantrag online
Naturschutz: Baumfällantrag
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Naturschutz/Landschaftspflege
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Augustinerkloster
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
- Haltestelle: Steinplatz
Linie:- Bus: 9
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Herr Düring (Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-2552
Herr Butze (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-2559
E-Mail: fuchsfarm@erfurt.de
Herr de la Motte (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-2561
Frau Köhler (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2566
E-Mail: umweltamt@erfurt.de
Frau Klingelhöfer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2622
Frau Stoy (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2551
Frau Schöffel (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2564
E-Mail: umweltamt@erfurt.de
Frau Hampel (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2558
E-Mail: umweltamt@erfurt.de
Frau Landefeld (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2556
E-Mail: umweltamt@erfurt.de
Herr Triller (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-2568
E-Mail: umweltamt@erfurt.de
Internet
Formulare
Naturschutz: Anzeige über erfolgte Ersatzpflanzung von Bäumen
Baumfällantrag online
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.12.2022
Stichwörter
Baum, Naturschutz, Fällen, Bäume, Artenschutz, Schnitt, Landschaftsbestandteil, Befreiung, Ausnahmegenehmigung