Flächennutzungsplan

    Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen

    Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Beschreibung

    Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in

    • vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
      Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und

    • verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 – 10a, 12 BauGB):
      Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.

    Bebauungsplan:
    Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

    Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Scheube-Str. 6

    07973 Greiz

    Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2023 (von: Müller, Jacqueline)

    Technisch geändert am 15.04.2024 (von: Boysen, Björn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Weida

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07570 Weida

    Neumarkt

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Dienstag: 9 - 12 und 14 - 18 Uhr Donnerstag: 9 - 12 und 14 - 16 Uhr Freitag: 9 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036603 540

    Fax: 036603 62257

    E-Mail: info@weida.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1650

    Fax: 0361 57332-1602

    E-Mail: olaf.hosse@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 03.01.2022 (von: Lutter, Sylvia)

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    Stadtverwaltung Weida - Bau- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07570 Weida

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Dienstag: 9 - 12 und 14 - 18 Uhr Donnerstag: 9 - 12 und 14 - 16 Uhr Freitag: 9 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@weida.de

    Telefon Festnetz: 036603 54-201

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    Technisch erstellt am 15.04.2010 (von: Erkan-Joachim Müller)

    Technisch geändert am 06.03.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.05.2017

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

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