Flächennutzungsplan

    Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen

    Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Beschreibung

    Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in

    • vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
      Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und

    • verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 – 10a, 12 BauGB):
      Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.

    Bebauungsplan:
    Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

    Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Mellingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Alexander-Straße 134a

    99441 Mellingen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürozeiten: Montag, Mittwoch; Donnerstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 7:00 bis 12:15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036453 80350

    Fax: 036453 80727

    E-Mail: info@vgem-mellingen.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2007

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1650

    Fax: 0361 57332-1602

    E-Mail: olaf.hosse@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Rechtsgrundlage(n)

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.05.2017

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hausbau, bauen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024