Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Beschreibung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in
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vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und -
verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 - 10a, 12 BauGB):
Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.
Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.
Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Regionalplanung, Denkmalschutz
Beschreibung
Regionalplanung
Im Bereich der Regionalplanung erfolgt die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben. An der übergeordneten Landesraumplanung ist der Landkreis Sömmerda im Rahmen der Regionalen Planungsgemeinschaft beteiligt und bestimmt dort über die Grundzüge der Entwicklung mit. Im Bereich Regionalplanung wird die Arbeit im Zusammenhang mit dieser Beteiligung koordiniert.
Denkmalschutz
In diesem Bereich werden denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse erteilt. Gleichzeitig ist die Denkmalschutzbehörde Ansprechpartner in allen Fragen der Förderung und Unterstützung von denkmalerhaltenden Maßnahmen. Finanzielle Aufwendungen für den Erhalt und die sinnvolle Nutzung von Kulturdenkmalen können von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung für die Beantragung einer Steuerbescheinigung ist die vorherige Abstimmung der Maßnahmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. Für die im Rahmen einer Baumaßnahme entstehenden denkmalpflegerischen Mehraufwendungen können außerdem Zuschüsse beantragt werden.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wielandstraße
Linie:- Bus: 212
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
- Haltestelle: Busbahnhof
Linien:- Bus: 211
- Bus: 200
- Bus: 243
- Bus: 205
- Bus: 211
- Bus: 220
- Bus: 242
- Bus: 206
- Bus: 210
- Bus: 208
- Bus: 216
- Bus: 201
- Bus: 209
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-638
E-Mail: regionalplanung@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - Bau und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mandy Wipprecht (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Erfurter Straße 6
99195 Schloßvippach
Telefon Festnetz: 036371 540-15
Herr Mark Weißhuhn (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Erfurter Straße 6
99195 Schloßvippach
Telefon Festnetz: 036371 540-16
Telefon Festnetz: 036204 570-14
E-Mail: mark.weisshuhn@gramme-vippach.de
Frau Christina Börner-Naumburger (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Erfurter Straße 6
99195 Schloßvippach
Telefon Festnetz: 036371 540-26
Internet
Stichwörter
Bau, Bauamt, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung
Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.05.2017
Stichwörter
Hausbau, bauen