Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Beschreibung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in
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vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und -
verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 – 10a, 12 BauGB):
Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.
Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.
Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Festplatz Burgstallstraße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Tambach-Dietharz
Empfänger: Stadt Tambach-Dietharz
IBAN: DE89 8205 2020 0525 0000 46
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Landratsamt Gotha - Bauleitplanung und Denkmalschutz
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Festplatz Burgstallstraße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Tambach-Dietharz
Empfänger: Stadt Tambach-Dietharz
IBAN: DE89 8205 2020 0525 0000 46
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald - Leiterin Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Festplatz Burgstallstraße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00
Kontakt
E-Mail: bauamt@tambach-dietharz.de
Telefon Festnetz: 036252 344-23
Rechtsgrundlage(n)
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.05.2017