Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Beschreibung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in
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vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und -
verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 - 10a, 12 BauGB):
Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.
Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.
Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.2.2 Sachgebiet Bauaufsicht / Denkmalschutz
Adresse
Postanschrift
Markt 8
99706 Sondershausen
Öffnungszeiten
Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-540
Telefon Festnetz: 03632 741-601
Fax: 03632 741-88601
E-Mail: baulasten@kyffhaeuser.de
E-Mail: bauverwaltung@kyffhaeuser.de
E-Mail: denkmalschutz@kyffhaeuser.de
Internet
Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.2.2 Sachgebiet Hoch- und Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 11 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Stadt An der Schmücke - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz des Raiffeisen-Baumarktes
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Heldrungen
Linien:- Regionalbahn: Linie Erfurt - Sangerhausen
- Bus: VGS 519 - Heldrungen-Etzleben/Oldisleben-Hemleben
- Bus: VGS 520 - Heldrungen-Reinsdorf-Artern
- Bus: VGS 509 - Heldrungen-Hauteroda
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034673 72-25
Fax: 034673 72-22
Telefon Festnetz: 034673 72-138
E-Mail: liegenschaften@anderschmuecke.de
E-Mail: bauamt2@anderschmuecke.de
Internet
Bankverbindung
Stadt An der Schmücke
Empfänger: Stadt An der Schmücke
IBAN: DE34 8205 5000 0085 0192 83
BIC: HELADEF1KYF
Bankinstitut: Kyffhäusersparkasse
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.05.2017
Stichwörter
Hausbau, bauen