Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Beschreibung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in
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vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und -
verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 – 10a, 12 BauGB):
Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.
Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.
Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.2.2 Sachgebiet Bauaufsicht / Denkmalschutz
Adresse
Postanschrift
Markt 8
99706 Sondershausen
Öffnungszeiten
Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-540
Telefon Festnetz: 03632 741-601
Fax: 03632 741-88601
E-Mail: bauverwaltung@kyffhaeuser.de
E-Mail: baulasten@kyffhaeuser.de(für Baulasten)
E-Mail: denkmalschutz@kyffhaeuser.de(für Denkmalschutzbehörde)
Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.2.2 Sachgebiet Hoch- und Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 11
Gebühren: nein
Busbahnhof
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-380
Fax: 03632 741-88380
Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Greußen - Sachbereich Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Bahnhofstraße 13 A
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Bahnhofstraße 13 A
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr Sie können gern auch außerhalb der Öffnungszeiten Termine vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03636 7622-74
Rechtsgrundlage(n)
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.05.2017