Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Beschreibung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in
-
vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und -
verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 – 10a, 12 BauGB):
Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.
Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.
Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.
Ansprechpartner
Gemeinde Sollstedt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: vor dem Gemeindeamt und unmittelbarer Nähe
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uh r sowie nach telefonischer Vereinbarung Geschäftszeiten: Montag: 06:45 - 15:30 Uhr Dienstag: 06:45 - 15:30 Uhr Mittwoch: 06:45 - 15:30 Uhr Donnerstag 06:45 - 18:00 Uhr Freitag: 06:45 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Sollstedt
Empfänger: Gemeinde Sollstedt
IBAN: DE22 1203 0000 0000 9319 07
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG EF
Weitere Informationen
Meldebehörde, Standesamt, Friedhofsamt, Kasse und Steueramt sind rollstuhlgerecht zu erreichen. Restliche Ämter befinden sich in der oberen Etage, die nur via Treppe erreichbar sind.
Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.05.2017