Flächennutzungsplan

    Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen

    Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Beschreibung

    Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in

    • vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
      Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und

    • verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 - 10a, 12 BauGB):
      Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.

    Bebauungsplan:
    Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.

    Hinweise für Suhl: Bauleitplanung

    • Organisatorische Durchführung der Planverfahren zu Bebauungsplänen
    • Erarbeitung von Beschlussvorlagen zu Bebauungsplänen
    • Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
    • Betreuung von Privatinvestoren und Planungsbüros bei der Erarbeitung von Bebauungsplänen
    • Auskünfte zu rechtswirksamen Bauleitplänen und laufenden Bauleitplanverfahren
    • Erarbeitung von Bebauungsplänen im eigenen Auftrag der Stadtverwaltung
    • Erarbeitung sonstiger städtebaulicher Planungen (Rahmenpläne, städtebauliche Konzepte)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

    Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.

    Hinweise für Suhl: Bauleitplanung

    Ansprechpartner:
    (03681) 74 24 25
    (03681) 74 24 26

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Stabsstelle für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 53  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neues Rathaus
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742456(Stadtkonservatorin/ Denkmalpflege)

    Telefon Festnetz: 03681 742420(Sekretariat)

    E-Mail: bau-stadtentwicklung@stadtsuhl.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1650

    Fax: 0361 57332-1602

    E-Mail: olaf.hosse@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    bauen, Hausbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English