Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Beschreibung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in
-
vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und -
verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 – 10a, 12 BauGB):
Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.
Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.
Hinweise für Suhl: Bauleitplanung
- Organisatorische Durchführung der Planverfahren zu Bebauungsplänen
- Erarbeitung von Beschlussvorlagen zu Bebauungsplänen
- Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
- Betreuung von Privatinvestoren und Planungsbüros bei der Erarbeitung von Bebauungsplänen
- Auskünfte zu rechtswirksamen Bauleitplänen und laufenden Bauleitplanverfahren
- Erarbeitung von Bebauungsplänen im eigenen Auftrag der Stadtverwaltung
- Erarbeitung sonstiger städtebaulicher Planungen (Rahmenpläne, städtebauliche Konzepte)
- Organisatorische Durchführung der Planverfahren zu Bebauungsplänen
- Erarbeitung von Beschlussvorlagen zu Bebauungsplänen
- Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
- Betreuung von Privatinvestoren und Planungsbüros bei der Erarbeitung von Bebauungsplänen
- Auskünfte zu rechtswirksamen Bauleitplänen und laufenden Bauleitplanverfahren
- Erarbeitung von Bebauungsplänen im eigenen Auftrag der Stadtverwaltung
- Erarbeitung sonstiger städtebaulicher Planungen (Rahmenpläne, städtebauliche Konzepte)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.
Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.
Hinweise für Suhl: Bauleitplanung
Ansprechpartner:
(03681) 74 24 25
(03681) 74 24 26
Ansprechpartner:
(03681) 74 24 25
(03681) 74 24 26
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Stabsstelle für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742420(Sekretariat)
Telefon Festnetz: 03681 742456(Stadtkonservatorin/ Denkmalpflege)
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.05.2017
Stichwörter
Hausbau, bauen