Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.
Beschreibung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in
-
vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und -
verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 – 10a, 12 BauGB):
Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.
Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.
Hinweise für Erfurt: Bebauungspläne: Verkauf und Einsichtnahme
Hinweise für Erfurt: Prüfung von planungsrechtlicher Zulässigkeit von Vorhaben
Hinweise für Erfurt: Offenlegungen: Flächennutzungsplan, Bebauungsplanungen, Satzungen, Informelle städtebauliche Planungen und Konzepte
Hinweise für Erfurt: Bebauungsplan - Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.
Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bauinformationsbüro
Adresse
Hausanschrift
Gothaer Platz
Straßenbahn: 2, 4
Hausanschrift
99111 Erfurt
Gothaer Platz
Straßenbahn: 2, 4
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:00
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Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Baurecht / Bauanträge
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Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Stadtplanung
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Formulare
Stadtplanung: Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahren
Stadtplanung: Grundzustimmung zur Anwendung der Richtlinie zum Wohnbaulandmodell der Stadt Erfurt
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bereich Räumliche Stadtentwicklung
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Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Sportstättenverwaltung
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Hausanschrift
Tschaikowskistraße
Straßenbahn: 3, 4
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99111 Erfurt
Tschaikowskistraße
Straßenbahn: 3, 4
Kontakt
E-Mail: Sportbetrieb@Erfurt.de
Telefon Festnetz: 0361 655-3001
Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.05.2017
Metainformation
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