Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme

    Bauen - Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.

    Beschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sinn der Verpflichtung ist es, dem hierdurch Begünstigten (Bauherr), dessen Bauvorhaben aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht genehmigt werden kann, die Bebauung oder erweiterte Nutzung seines Grundstücks durch Belastung eines Nachbargrundstücks zu ermöglichen.

    Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse nicht mehr besteht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt bzw. Große kreisangehörige Stadt) geführt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 43 - Bauordnung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie R

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Amtsplatz 8

    04626 Schmölln

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie R

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-403

    Fax: 03447 586-425

    E-Mail: bauordnung@altenburgerland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Baulastenerklärung nach § 80 ThürBO

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - schriftliche Erklärung

    - öffentlich beglaubigte Unterschrift (kann auch bei der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden)

    - Grundbuchauszug

    - Auszug aus Liegenschaftskarte (Flurkarte)

    - Lageplan

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    öffentliches Interesse an der Baulast

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Fristen

    keine

    Eintragung einer Baulast ist aber Voraussetzung für Erteilung einer Baugenehmigung, die einer öffentlich-rechtlichen Sicherung bedarf

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Baulast ersetzt nicht die ggf. zusätzlich erforderliche zivilrechtliche Sicherung (z.B. Wege- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2023

    Stichwörter

    bauen, Haus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de