Bauen - Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.
Beschreibung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sinn der Verpflichtung ist es, dem hierdurch Begünstigten (Bauherr), dessen Bauvorhaben aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht genehmigt werden kann, die Bebauung oder erweiterte Nutzung seines Grundstücks durch Belastung eines Nachbargrundstücks zu ermöglichen.
Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse nicht mehr besteht.
Hinweise für Suhl: Balasten
- Eintragungen im Baulastenverzeichnis
- öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (Tun, Dulden oder Unterlassen) des Grundstückseigentümers
- betreffendem Auflagen, Bedingungen, Befristungen
- Vorrausetzung zur Baulast-Eintragung:
- beglaubigter Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück
- beglaubigter Katasterplan
- Lageplan mit Einzeichnung der gewünschten Baulastsicherung
- Führung des Baulastenverzeichnis
- Begründung und Löschung von Baulasten
- Antrag auf Verzicht auf eine Baulast
- Rechtsauskünfte zu Baugeschehen / Bauanträgen
- Auskunft zum Bauordnungsrecht
- Eintragungen im Baulastenverzeichnis
- öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (Tun, Dulden oder Unterlassen) des Grundstückseigentümers
- betreffendem Auflagen, Bedingungen, Befristungen
- Vorrausetzung zur Baulast-Eintragung:
- beglaubigter Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück
- beglaubigter Katasterplan
- Lageplan mit Einzeichnung der gewünschten Baulastsicherung
- Führung des Baulastenverzeichnis
- Begründung und Löschung von Baulasten
- Antrag auf Verzicht auf eine Baulast
- Rechtsauskünfte zu Baugeschehen / Bauanträgen
- Auskunft zum Bauordnungsrecht
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt bzw. Große kreisangehörige Stadt) geführt.
Hinweise für Suhl: Balasten
Ansprechpartner: (0 36 81) / 74 24 33
Ansprechpartner: (0 36 81) / 74 24 33
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Parkplatz: null
Anzahl: 53
Neues Rathaus
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742432(Sachgebietsleitung Bauaufsicht)
Telefon Festnetz: 03681 742430(SB Baugenehmigungsverfahren)
Telefon Festnetz: 03681 742433(SB Baulasten/ Aktenführung)
Fax: 03681 742724
E-Mail: bauaufsicht@stadtsuhl.de
Formulare
Antrag Baulasteintragung
Antrag Baulastauskunft
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
– schriftliche Erklärung
- öffentlich beglaubigte Unterschrift (kann auch bei der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden)
- Grundbuchauszug
- Auszug aus Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Lageplan
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
öffentliches Interesse an der Baulast
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keiner
Fristen
keine
Eintragung einer Baulast ist aber Voraussetzung für Erteilung einer Baugenehmigung, die einer öffentlich-rechtlichen Sicherung bedarf
Kosten
Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig von 50 bis 1000 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Baulast ersetzt nicht die ggf. zusätzlich erforderliche zivilrechtliche Sicherung (z.B. Wege- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.08.2021