Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme

    Bauen - Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.

    Beschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sinn der Verpflichtung ist es, dem hierdurch Begünstigten (Bauherr), dessen Bauvorhaben aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht genehmigt werden kann, die Bebauung oder erweiterte Nutzung seines Grundstücks durch Belastung eines Nachbargrundstücks zu ermöglichen.

    Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse nicht mehr besteht.

    Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis

    Hinweise für Erfurt: Sanierungsrechtliche Genehmigung von Rechtsvorgängen in Sanierungsgebieten

    Hinweise für Erfurt: Bearbeitung von Anträgen auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt bzw. Große kreisangehörige Stadt) geführt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Durchführung Stadterneuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gothaer Platz
      Linie:
      • Straßenbahn: 2, 4

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Fax: 0361 655-3979

    Telefon Festnetz: 0361 655-3970

    E-Mail: Stadterneuerung@Erfurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Stadterneuerung: Antrag auf Genehmigung von Rechtsvorgängen nach § 144 BauGB

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bauaufsichtliche Sonderverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gothaer Platz
      Linie:
      • Straßenbahn: 2, 4

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-3517

    Fax: 0361 655-3509

    E-Mail: Bauaufsicht.Bauamt@Erfurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Bauaufsicht: Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
    Bauaufsicht: Antrag auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    - schriftliche Erklärung

    - öffentlich beglaubigte Unterschrift (kann auch bei der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden)

    - Grundbuchauszug

    - Auszug aus Liegenschaftskarte (Flurkarte)

    - Lageplan

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    öffentliches Interesse an der Baulast

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Fristen

    keine

    Eintragung einer Baulast ist aber Voraussetzung für Erteilung einer Baugenehmigung, die einer öffentlich-rechtlichen Sicherung bedarf

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Baulast ersetzt nicht die ggf. zusätzlich erforderliche zivilrechtliche Sicherung (z.B. Wege- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2023

    Stichwörter

    Haus, bauen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de