Bauen - Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.
Beschreibung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sinn der Verpflichtung ist es, dem hierdurch Begünstigten (Bauherr), dessen Bauvorhaben aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht genehmigt werden kann, die Bebauung oder erweiterte Nutzung seines Grundstücks durch Belastung eines Nachbargrundstücks zu ermöglichen.
Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse nicht mehr besteht.
Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
Hinweise für Erfurt: Sanierungsrechtliche Genehmigung von Rechtsvorgängen in Sanierungsgebieten
Hinweise für Erfurt: Bearbeitung von Anträgen auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt bzw. Große kreisangehörige Stadt) geführt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Durchführung Stadterneuerung
Adresse
Hausanschrift
Gothaer Platz
Straßenbahn: 2, 4
Hausanschrift
99111 Erfurt
Gothaer Platz
Straßenbahn: 2, 4
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Formulare
Stadterneuerung: Antrag auf Genehmigung von Rechtsvorgängen nach § 144 BauGB
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bauaufsichtliche Sonderverfahren
Adresse
Hausanschrift
Gothaer Platz
Straßenbahn: 2, 4
Hausanschrift
99111 Erfurt
Gothaer Platz
Straßenbahn: 2, 4
Kontakt
Formulare
Bauaufsicht: Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
Bauaufsicht: Antrag auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
erforderliche Unterlagen
– schriftliche Erklärung
- öffentlich beglaubigte Unterschrift (kann auch bei der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden)
- Grundbuchauszug
- Auszug aus Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Lageplan
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
öffentliches Interesse an der Baulast
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keiner
Fristen
keine
Eintragung einer Baulast ist aber Voraussetzung für Erteilung einer Baugenehmigung, die einer öffentlich-rechtlichen Sicherung bedarf
Kosten
Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig von 50 bis 1000 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Baulast ersetzt nicht die ggf. zusätzlich erforderliche zivilrechtliche Sicherung (z.B. Wege- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.08.2021
Metainformation
- Ursprungsportal: Bauen - Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
- Ursprungsportal: Prüfung von Anträgen auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis in Erfurt
- Ursprungsportal: Prüfung von Anträgen auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis in Erfurt
- Ursprungsportal: Sanierungsrechtliche Genehmigung von Rechtsvorgängen in Sanierungsgebieten in Erfurt
- Ursprungsportal: Sanierungsrechtliche Genehmigung von Rechtsvorgängen in Sanierungsgebieten in Erfurt
- Ursprungsportal: Bearbeitung von Anträgen auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis in Erfurt
- Ursprungsportal: Bearbeitung von Anträgen auf Auszug aus dem Baulastenverzeichnis in Erfurt