Bauen - Antrag auf Baugenehmigung / auf Genehmigungsfreistellung
Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. Das Baugenehmigungsverfahren erfolgt durch die unteren Baubehörden. Ausgenommen sind kleinere Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen.
Beschreibung
Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. Ausgenommen davon sind kleinere Bauvorhaben, für die bestimmte Voraussetzungen gelten.
Die Thüringer Bauordnung unterscheidet damit bei Neubau, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen vier unterschiedliche Situationen:
1. Vorhaben, für die ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt und eine Baugenehmigung erteilt werden muss. Dieses wird von den unteren Bauaufsichtsbehörden durchgeführt. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
2. Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann.
Kleinere Vorhaben (wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude) können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Welche Vorhaben dies betrifft, regelt die Thüringer Bauordnung. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig. Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.
3. Vorhaben, für die voraussichtlich keine Baugenehmigung benötigt wird, die jedoch angezeigt werden müssen. Die Errichtung ausgewählter kleinerer Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf keiner Baugenehmigung, wenn den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen wird und die Erschließung gesichert ist. Vorhaben dieser Art sind der Gemeinde zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung erfolgt in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren.
4. Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen und nicht angezeigt werden müssen. In der Thüringer Bauordnung ist festgelegt, welche Vorhaben an baulichen Anlagen verfahrensfrei sind. Solche Vorhaben müssen weder der Gemeinde noch der unteren Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Hinweise für Altenburger Land: Bauantrag
Lotsendienst
Mit Hilfe des Lotsendienstes können wirtschaftsrelevante Baugenehmigungsvorhaben schnellstmöglich umgesetzt werden. Der Bauherr erhält so bereits sehr früh Planungs- und Investitionssicherheit.
Beratung im Rahmen eines Lotsendienstprojektes
Der besondere Service für Investoren:
- Persönliche Projektbetreuung vom ersten Kontakt bis zur Realisierung des Investitionsvorhabens
- Professionelles Management der Behörde mit schnellen und unbürokratischen Entscheidungen
- Erster Vor-Ort-Termin innerhalb von 24 Stunden möglich
- Zusammenstellung aller für den Bauantrag notwendigen Unterlagen in enger Zusammenarbeit zwischen Bauherren und dem Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
- Prüfung durch die Fachämter innerhalb von zwei Wochen
- Eine Teilbaugenehmigung ist bereits nach 10 Tagen möglich
Zu unserem Service gehört selbstverständlich auch die umfassende Beratung und Begleitung bei vielen anderen Anliegen, wie bei Verhandlungen mit regionalen Versorgungsträgern
in Grundstücksangelegenheiten (Standortwahl, Kauf, Abwicklung) sowie bei Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Wir laden Sie ein, die Zukunft einer aufstrebenden Technologie- und Industrieregion mit einer soliden Wirtschaftsstruktur und zukunftsträchtigen Potenzialen aktiv mitzugestalten.
Profitieren Sie vom umfangreichen Service- und Beratungsangebot der öffentlichen Verwaltung. Nutzen Sie den Service des Lotsendienstes im Altenburger Land.
Zuständigkeit
an die unteren Bauaufsichtsbehörden
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Bauverwaltung und Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Bartholomäikirche
Bus: I, L, W, Z
Lindenaustraße
Bus: I, W
Theater
Bus: S
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Bartholomäikirche
Bus: I, L, W, Z
Lindenaustraße
Bus: I, W
Theater
Bus: S
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Altenburg
Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg
IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Formulare
Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Baubeschreibung
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
- bautechnische Nachweise
- Stellplatznachweis
- statistischer Erhebungsbogen
- ggf. Antrag auf Abweichung oder Befreiung
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Es ist geplant, im Zusammenhang mit der elektronischen Antragstellung künftig Formularanwendungen auf der Landesplattform bereitzustellen. (werden im Rahmen eines Pilotprojektes aktuell erarbeitet).
Voraussetzungen
Vorlage vollständiger Antragsunterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Verfahrensablauf
Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen.
Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.
Fristen
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde.
Bearbeitungsdauer
Eine Entscheidungsfrist gibt es nur im Vereinfachten Verfahren. Dort beträgt sie 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, kann aber aus wichtigem Grund um bis zu 2 Monate verlängert werden.
Kosten
abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung
Hinweise (Besonderheiten)
Bauvoranfrage
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren.
Baubeginnsanzeige
Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.
Nutzungsaufnahme
Die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung ist mindestens 2 Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.08.2024