Bauen - Antrag auf Baugenehmigung / auf Genehmigungsfreistellung
Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. Das Baugenehmigungsverfahren erfolgt durch die unteren Baubehörden. Ausgenommen sind kleinere Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen.
Beschreibung
Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. Ausgenommen davon sind kleinere Bauvorhaben, für die bestimmte Voraussetzungen gelten.
Die Thüringer Bauordnung unterscheidet damit bei Neubau, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen vier unterschiedliche Situationen:
1. Vorhaben, für die ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt und eine Baugenehmigung erteilt werden muss. Dieses wird von den unteren Bauaufsichtsbehörden durchgeführt. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
2. Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann.
Kleinere Vorhaben (wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude) können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Welche Vorhaben dies betrifft, regelt die Thüringer Bauordnung. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig. Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.
3. Vorhaben, für die voraussichtlich keine Baugenehmigung benötigt wird, die jedoch angezeigt werden müssen. Die Errichtung ausgewählter kleinerer Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf keiner Baugenehmigung, wenn den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen wird und die Erschließung gesichert ist. Vorhaben dieser Art sind der Gemeinde zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung erfolgt in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren.
4. Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen und nicht angezeigt werden müssen. In der Thüringer Bauordnung ist festgelegt, welche Vorhaben an baulichen Anlagen verfahrensfrei sind. Solche Vorhaben müssen weder der Gemeinde noch der unteren Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 62 ThürBO)
Hinweise für Erfurt: Bebauungspläne: Verkauf und Einsichtnahme
Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen auf Abweichung nach § 66 der Thüringer Bauordnung
Hinweise für Erfurt: Nachbarrechtliche Zustimmungserklärung
Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen gemäß § 61 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung
Hinweise für Erfurt: Entlassung aus der Sanierung/Erhebung von Ausgleichsbeträgen
Hinweise für Erfurt: Bearbeitung bzw. Prüfung bautechnischer Nachweise (§ 65 ThürBO)
Hinweise für Erfurt: Prüfung von Bauanträgen im Baugenehmigungsverfahren (§ 63 ThürBO)
Hinweise für Erfurt: Öffentlich-rechtliche Verträge bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten
Hinweise für Erfurt: Erhaltungssatzung: Genehmigung von Maßnahmen in Erhaltungssatzungsgebieten
Hinweise für Erfurt: Bearbeitung von Anträgen auf sanierungsrechtliche Genehmigung
Hinweise für Erfurt: Sanierungsrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben in Sanierungsgebieten
Hinweise für Erfurt: Antrag und Standortvergabe zu Baumpflanzungen
Hinweise für Erfurt: Bebauungsplan - Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes
Hinweise für Erfurt: Bauberatung und Information
Zuständigkeit
an die unteren Bauaufsichtsbehörden
Ansprechpartner
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Hausanschrift
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99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Baurecht / Bauanträge
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99111 Erfurt
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Formulare
Bauaufsicht: Antrag auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Bauaufsicht: Antrag auf Befreiung Abweichung Ausnahme
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Liegenschaften
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Formulare
Stadtplanung: Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahren
Stadtplanung: Grundzustimmung zur Anwendung der Richtlinie zum Wohnbaulandmodell der Stadt Erfurt
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Formulare
Stadterneuerung: Antrag auf Genehmigung von Bauvorhaben nach § 144 BauGB
Erhaltungssatzung: Antrag auf Genehmigung nach § 173 BauGB
Stadterneuerung: Ablösevereinbarung
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Formulare
Bauaufsicht: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
Bauaufsicht: Erklärung zum Brandschutznachweis
Bauaufsicht: Anzeige der Nutzungsaufnahme
Bauaufsicht: Bescheinigung über Bauausführung
Bauaufsicht: Baubeschreibung
Bauaufsicht: Bestätigung über Bauausführung
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E-Mail: Buergerservice-Bau@Erfurt.de
Fax: 0361 655-6029
Formulare
Baukoordinierung: Vorlage zur Vollmacht beim Bauamt der Stadt Erfurt
Bauaufsicht: Baubeginnanzeige
Bauaufsicht: Erklärung zum Brandschutznachweis
Bauaufsicht: Antrag auf Befreiung Abweichung Ausnahme
Bauaufsicht: Antrag auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Bauaufsicht: Erklärung nach § 33 BauGB
Bauaufsicht: Bescheinigung über Bauausführung
Baukoordinierung: Antrag auf Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage
Bauaufsicht: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
Bauaufsicht: Baubeschreibung
Bauaufsicht: Anzeige der Nutzungsaufnahme
Bauaufsicht: Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bauaufsicht: Bauantrag (Werbeanlagen Warenautomaten)
Bauaufsicht: Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
Bauaufsicht: Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
- bautechnische Nachweise
- Stellplatznachweis
- statistischer Erhebungsbogen
- ggf. Antrag auf Abweichung oder Befreiung
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Es ist geplant, im Zusammenhang mit der elektronischen Antragstellung künftig Formularanwendungen auf der Landesplattform bereitzustellen. (werden im Rahmen eines Pilotprojektes aktuell erarbeitet).
Voraussetzungen
Vorlage vollständiger Antragsunterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Verfahrensablauf
Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen.
Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.
Fristen
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde.
Bearbeitungsdauer
Eine Entscheidungsfrist gibt es nur im Vereinfachten Verfahren. Dort beträgt sie 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, kann aber aus wichtigem Grund um bis zu 2 Monate verlängert werden.
Kosten
abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung
Hinweise (Besonderheiten)
Bauvoranfrage
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren.
Baubeginnsanzeige
Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.
Nutzungsaufnahme
Die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung ist mindestens 2 Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.08.2024
Stichwörter
untere Bauaufsichtsbehörde, Nutzungsaufnahme, Baugenehmigung, bauen, Hausbau, Bauverfahren, Bauvoranfrage, Thüringer Bauordnung, Baubeginnsanzeige, Bauantrag
Metainformation
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- Ursprungsportal: Prüfung von Anträgen gemäß § 61 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung in Erfurt
- Ursprungsportal: Entlassung aus der Sanierung/Erhebung von Ausgleichsbeträgen in Erfurt
- Ursprungsportal: Bearbeitung bzw. Prüfung bautechnischer Nachweise (§ 65 ThürBO) in Erfurt
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