Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Bauen - Antrag auf Baugenehmigung / auf Genehmigungsfreistellung

    Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. Das Baugenehmigungsverfahren erfolgt durch die unteren Baubehörden. Ausgenommen sind kleinere Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen.  

    Beschreibung

    Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. Ausgenommen davon sind kleinere Bauvorhaben, für die bestimmte Voraussetzungen gelten.

    Die Thüringer Bauordnung unterscheidet damit bei Neubau, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen vier unterschiedliche Situationen:

    1. Vorhaben, für die ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt und eine Baugenehmigung erteilt werden muss. Dieses wird von den unteren Bauaufsichtsbehörden durchgeführt. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

    2. Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann.
    Kleinere Vorhaben (wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude) können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Welche Vorhaben dies betrifft, regelt die Thüringer Bauordnung. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig. Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.

    3. Vorhaben, für die voraussichtlich keine Baugenehmigung benötigt wird, die jedoch angezeigt werden müssen. Die Errichtung ausgewählter kleinerer Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf keiner Baugenehmigung, wenn den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen wird und die Erschließung gesichert ist. Vorhaben dieser Art sind der Gemeinde zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung erfolgt in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren.

    4. Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen und nicht angezeigt werden müssen. In der Thüringer Bauordnung ist festgelegt, welche Vorhaben an baulichen Anlagen verfahrensfrei sind. Solche Vorhaben müssen weder der Gemeinde noch der unteren Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.

    Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 62 ThürBO)

    Hinweise für Erfurt: Bebauungspläne: Verkauf und Einsichtnahme

    Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen auf Abweichung nach § 66 der Thüringer Bauordnung

    Hinweise für Erfurt: Nachbarrechtliche Zustimmungserklärung

    Hinweise für Erfurt: Prüfung von Anträgen gemäß § 61 Thüringer Bauordnung -Genehmigungsfreistellung

    Hinweise für Erfurt: Entlassung aus der Sanierung/Erhebung von Ausgleichsbeträgen

    Hinweise für Erfurt: Bearbeitung bzw. Prüfung bautechnischer Nachweise (§ 65 ThürBO)

    Hinweise für Erfurt: Prüfung von Bauanträgen im Baugenehmigungsverfahren (§ 63 ThürBO)

    Hinweise für Erfurt: Öffentlich-rechtliche Verträge bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten

    Hinweise für Erfurt: Erhaltungssatzung: Genehmigung von Maßnahmen in Erhaltungssatzungsgebieten

    Hinweise für Erfurt: Bearbeitung von Anträgen auf sanierungsrechtliche Genehmigung

    Hinweise für Erfurt: Sanierungsrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben in Sanierungsgebieten

    Hinweise für Erfurt: Antrag und Standortvergabe zu Baumpflanzungen

    Hinweise für Erfurt: Bebauungsplan - Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanes

    Hinweise für Erfurt: Bauberatung und Information

    Zuständigkeit

    an die unteren Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bauinformationsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Warsbergstraße 1

    99092 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: Bauinfo@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-3914

    Fax: 0361 655-3969

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2014

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Baurecht / Bauanträge

    Adresse

    Besucheranschrift

    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht.bauamt@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-3510

    Fax: 0361 655-3509

    Formulare

    Bauaufsicht: Antrag auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid
    Bauaufsicht: Antrag auf Befreiung Abweichung Ausnahme

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2015

    Technisch geändert am 15.12.2020

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Liegenschaften

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    99111 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-2751

    Fax: 0361 655-2759

    E-Mail: liegenschaften@erfurt.de

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    Technisch erstellt am 09.02.2015

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021

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    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Stadtplanung

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    Warsbergstraße 3

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    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: Stadtplanung@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-3903

    Fax: 0361 655-3909

    Formulare

    Stadtplanung: Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahren
    Stadtplanung: Grundzustimmung zur Anwendung der Richtlinie zum Wohnbaulandmodell der Stadt Erfurt

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2014

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

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    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Stadterneuerung

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    Besucheranschrift

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    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: Stadterneuerung@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-3907

    Fax: 0361 655-3909

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    Technisch erstellt am 27.01.2015

    Technisch geändert am 29.07.2024

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    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Durchführung Stadterneuerung

    Adresse

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    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

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    99111 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-3970

    Fax: 0361 655-3979

    E-Mail: Stadterneuerung@Erfurt.de

    Formulare

    Stadterneuerung: Antrag auf Genehmigung von Bauvorhaben nach § 144 BauGB
    Erhaltungssatzung: Antrag auf Genehmigung nach § 173 BauGB

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2014

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bauaufsichtliche Sonderverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-3517

    Fax: 0361 655-3509

    E-Mail: Bauaufsicht.Bauamt@Erfurt.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2015

    Technisch geändert am 29.07.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Planung und Neubau

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 78

    99092 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: Planung.Gartenamt@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-5821

    Fax: 0361 655-5829

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2016

    Technisch geändert am 09.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch geändert am 26.03.2019

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    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bürgerservice Bauverwaltung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Kontakt

    Formulare

    Baukoordinierung: Vorlage zur Vollmacht beim Bauamt der Stadt Erfurt
    Bauaufsicht: Antrag auf Befreiung Abweichung Ausnahme
    Bauaufsicht: Antrag auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid
    Baukoordinierung: Antrag auf Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage
    Bauaufsicht: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
    Bauaufsicht: Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
    Bauaufsicht: Bauantrag (Werbeanlagen Warenautomaten)
    Bauaufsicht: Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2019

    Technisch geändert am 24.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Es ist geplant, im Zusammenhang mit der elektronischen Antragstellung künftig Formularanwendungen auf der Landesplattform bereitzustellen. (werden im Rahmen eines Pilotprojektes aktuell erarbeitet).

    Voraussetzungen

    Vorlage vollständiger Antragsunterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Verfahrensablauf

    Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen.

    Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine Entscheidungsfrist gibt es nur im Vereinfachten Verfahren. Dort beträgt sie 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, kann aber aus wichtigem Grund um bis zu 2 Monate verlängert werden.

    Kosten

    abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bauvoranfrage

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren.

    Baubeginnsanzeige

    Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.

    Nutzungsaufnahme

    Die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung ist mindestens 2 Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 16.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    untere Bauaufsichtsbehörde, Nutzungsaufnahme, Baugenehmigung, bauen, Hausbau, Bauverfahren, Bauvoranfrage, Thüringer Bauordnung, Baubeginnsanzeige, Bauantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

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